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1. Für alle Lieferungen und Leistungen, auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall darauf kein Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn nicht ausdrücklich von uns widersprochen wurde. Jegliche Nebenabreden, Vertragsänderungen oder sonstige Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

3. Lieferungen erfolgen in der Regel zu den vereinbarten Terminen. Teillieferungen sind zulässig. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Käufer berechtigt vom Vertrag, bzw. vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei Sonderanfertigungen nicht möglich. Unvorhersehbare Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen in unserem Betrieb oder in der Fertigungsstätte des Vorlieferanten, Streik, Transportprobleme etc., entbinden uns von der Leistungspflicht. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind in jedem Fall ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Lieferung ist die Kreditwürdigkeit des Käufers, sollte sich nach Vertragsabschluß ein Zweifel daran einstellen, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Es kann fallweise als mangelnde Kreditwürdigkeit angesehen werden, wenn der Käufer eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht begleicht.

4. Der Versand aller Waren erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers, dies gilt auch für Rücksendungen. Die Gefahr geht spätestens mit dem Versand der Ware auf den Käufer über. Rücksendungen sind in jedem Fall frei Haus zu senden. Für ersatzlose Rücksendungen behalten wir uns die Berechnung einer Kostenpauschale von 20 % vor. Versand erfolgt auf dem preiswertesten Weg, Versandanweisungen des Käufers werden nach Möglichkeit beachtet. Eine Transportschadenversicherung wird von uns nicht abgeschlossen. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

5. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise in „ EURO / € „ berechnet. Berechnung erfolgt ab Bergheim und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MWSt. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt durch Nachnahme oder andere mit dem Käufer vereinbarte Zahlungsarten. Von uns nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Käufer weder zur Anfechtung noch zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei Verzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu entrichten.

6. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist oder die Ware weiterverkauft wurde; entsprechend also auch gegenüber dem Kunden unseres Kunden, sofern er Wiederverkäufer ist. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von uns gelieferter Ware ist daher bis zur Erfüllung aller aus dem Geschäft resultierenden Ansprüche unzulässig. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Ansprüche. Be- und Verarbeitung von uns gelieferter und noch in unserem Eigentum befindlicher Ware erfolgt in unserem Auftrag ohne das für uns Verpflichtungen daraus erwachsen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Material unverzüglich zu melden ( Pfändungsprotokoll ). Verpfändung oder Abtretung der Ware, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers können wir sofortige Herausgabe der noch nicht weiterveräußerten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware fordern. Bis zur Herausgabe hat der Käufer die Ware für uns getrennt von anderer Ware zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung darüber zu enthalten. Wir sind im Fall des Zahlungsverzuges auch dann zur Rücknahme der Vorbehaltsware auch dann befugt, wenn wir dem Käufer den Rücktritt vom Vertrag nach § 326 Abs. 1 BGB nicht erklärt haben.

8. Der Käufer hat uns Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Beschädigt angelieferte Ware ist in erster Linie dem jeweiligen Frachtführer ( Post, Paketdienst, Spedition etc. ) anzuzeigen. Erst wenn ein Verschulden unsererseits nachgewiesen ist, ist eine Reklamation zulässig. Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung aufgehoben. Bei berechtigter Reklamation hat der Käufer Anrecht auf Umtausch oder Reparatur. Anspruch auf Wandlung oder Minderung hat der Käufer nur, wenn er uns zur Beseitigung der Beanstandung eine angemessene Frist mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehnt. Weitergehende unmittelbare oder mittelbare Schäden werden nicht erstattet. Eine Erstattung von Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. ist ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen haften wir für Mängel nur insoweit und in dem Umfang, wie wir Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferanten bzw. Hersteller haben. Weitergehende Ersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

9. Sämtliche Ersatz- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn von uns gelieferte Ware bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art verwendet wird oder wenn sie anderweitig verändert oder instandgesetzt werden. Bei der Verwendung unserer Waren in Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen oder zugelassen sind, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen oder Umrüstungen gern, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

10. Lehnt der Käufer die Annahme einer Ware ab, den Abruf einer Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, haben wir das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

11. Für alle zwischen den Vertragsparteien bestehenden Ansprüche gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Bergheim/ Erft. Ist der Käufer nicht Kaufmann im sinne des § 1 HGB, gilt Bergheim/ Erft als Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren gem. § 688 ff der ZPO als vereinbart.

12. Die rechtliche Unwirksamkeit einen Teils der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhaltes derselben ohne Einfluss.

Bergheim/Erft, im Oktober 2011. Alle Rechte vorbehalten.
Rainer Kamphausen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Rainer Kamphausen GmbH, Bergheim

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